Das Einschulungsverfahren
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt geworden sind, schulpflichtig. (§ 22 (1) des Schulgesetzes vom 24. Januar 2007)
Das Schulgesetz sieht vor, dass bereits im November des Vorjahres die Schulanmeldungen erfolgen, damit wenn nötig, Kinder mit besonderen Problemen rechtzeitig erfasst und vor dem Schulanfang in Zusammenarbeit mit den Kindergärten gefördert werden können.
1. Die Eltern und Erziehungsberechtigten der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler, die uns von der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau für unseren Schuleinzugsbereich genannt
werden, erhalten von uns eine Einladung zu einem Informationsabend und einem Einschulungsgespräch.
2. Im November wird an beiden Schulstandorten ein Informationsabend für die Eltern durchgeführt, an dem die Schule ausführlich vorgestellt und alle Fragen beantwortet werden. Abschließend wird ein Rundgang durch das Schulgebäude angeboten.
3. Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger
Gemäß § 24 (1) des Schulgesetzes wählen die Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten aus dem vorhandenen Angebot an Grundschulen aus und melden ihr Kind an unserer Schule an.
4. Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden gemeinsam mit ihrem Kind zu einem persönlichen Gespräch mit der Schulleiterin eingeladen.
5. Die schulärztlichen Untersuchungen werden in der Zeit vom Sommer des vorangehenden Jahres bis zum Sommer des Einschulungsjahres durchgeführt. Die Schulärztin/ der Schularzt bespricht mit den Eltern/Erziehungsberechtigten den Entwicklungsstand des einzuschulenden Kindes.
6. Um den zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässlern einen guten Übergang "Kindertagesstätte - Schule" zu ermöglichen, führt eine Lehrkraft unserer Schule mit der/dem jeweiligen Erzieher/-in des Kindergartens ein Gespräch über den Entwicklungsstand jedes Kindes. Voraussetzung hierfür ist die vorliegende Einverständniserklärung der Eltern. So können bei Bedarf im verbleibenden Kindergartenjahr Fördermaßnahmen ergriffen werden.
7. Die zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler werden zu einer Schnupperstunde in unsere Schule eingeladen. Mit den jeweiligen Kindergärten wird ein Termin abgesprochen, zu dem die jeweiligen "Schulkindergruppe" zu uns kommt.
8. Die Klassen werden zusammengestellt.
9. Am Montag der letzten Schulwoche vor den Sommerferien findet ein Elternabend für die Eltern und Erziehungsberechtigten der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler statt. An diesem Abend wird die Klassenlehrkraft und die Klassenzusammensetzung bekannt gegeben.
10. Die Einschulung unserer neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler findet am Mittwoch in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien statt.






